HausVerlosung Mallorca


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Newsticker:  Kitzbühel, den
03.09.2010

Geduld ist die bescheidenste aller Tugenden, aber im Leben ist sie die stärkste aller Waffen!
Diesen netten Satz schrieb uns ein Loskäufer. Wie Recht er hat !!

Familie Fabry














 
 TEILNAHMEBEDINGUNGEN (AGB)  gültig für Loskäufe ab dem 10. Mai 2010 - alle Loskäufe vor dem 10.Mai 2010 haben ein Rücktrittsrecht bis 31. Mai 2010

Nur zur Klarstellung: die Ziehung findet wie immer geplant in Kitzbühel statt

I. Gegenstand der Verlosung
1. Verlost wird die Liegenschaft Finca Can Negre, Finca Nr.: 12432 de Manacor, IDUFIR: 07023000123626 Tomo: 4210, Libro 891,  Folio 115, in 07509 Son Macia/Manacor, Cami de sa Mola s/n, Spanien.
2. Die Liegenschaft wird schuldenfrei übergeben,

ALTERNATIV:
3. Der Inhaber des Gewinnerloses, kann anstelle der Finca-Übernahme auch einen Barbetrag von 1 Million Euro wählen.   
   ** siehe weitere Erläuterung unten !

II. Treuhänderin & Notare
1. Die Veranstaltung wird von England aus gestartet. Die Treuhänderin ist Frau Dr. Anke Reisch, Rechtsanwältin, Franz - Reisch-Str. 4 , A-6370 Kitzbühel, die die Verlosung komplett überwacht. Ein österreichischer Notar überwacht die Abwicklung der Ziehung. Die Durchführung und Abwicklung der Eigentumsumschreibung erfolgt direkt in Spanien gemäß dem Verlosungsergebnis durch den No­tar. Der Notar spricht auch deutsch und englisch.

2. Der Erlös aus dem Losverkauf wird auf einem Treuhandkonto, lautend auf „Finca Can Negre“, verwahrt.
3. Von diesem Konto wird an den Eigentümer jener Betrag ausbezahlt, der nach Begleichung sämtlicher Gebühren und Kosten ge­mäß dem Verlosungsergebnis verbleibt.

ALTERNATIV:
Wenn der Gewinner sich für die Barauszahlung von 1 Million Euro entscheidet, nimmt dies die Treuhänderin Frau Dr. Anke Reisch dann selbst in Kitzbühel vor.   

III. Teilnahmebedingungen
1. Teilnahme berechtigt sind juristische und natürliche Personen; natürliche Personen müssen zum Zeitpunkt der Verlosung volljährig sein und im eigenen Interesse handeln.
2. Die Teilnahme ist nur über die von den Eigentümern im Internet eingerichtete Webseite möglich. Der Teilnehmer muss beim Kauf der Lose verbindlich seine persönlichen Daten wie Vor- und Zuname,  Land, E-Mail- Adresse und Tel.-Nr. bekanntgeben. Auch die Anzahl der gewünschten Lose müssen angegeben werden.
3. Für die Richtigkeit der persönlichen Daten sowie der Bank- und Kreditkartendaten haftet der Teilnehmer.
4. Es wird bei jedem Loskauf eine Losnummer „generiert“ vergeben (siehe hierzu Ziffer VII/1). Mit Hilfe dieser Losnummer kann für den Fall der erfolgten Verlosung der Notar die Gewinnerin/den Gewinner ermitteln.

IV. Bezahlung per Kreditkarte
1. Das/die Los(e) sind nach abgeschlossenem Zahlungsvorgang und Erhalt der Bestätigung gültig. Die Losnummer/n werden direkt nach abgeschlossenem Zahlungseingang per  E-Mail zu gesendet.

V. Bezahlung per Banküberweisung
1. Überweisungen sind nur möglich, nach Ihrer Registrierung innerhalb der Webseite. Sie erhalten dann die „Bankdaten“ per eMail mitgeteilt.    Die gewünschte Anzahl der Lose werden dann für Sie reserviert.
2. Bei der Banküberweisung ist im „Verwendungszweck“ unbedingt der Name des Begünstigten und die Tel.-Nr.  anzugeben.
3. Das Los wird wirksam, mit Gutschrift auf dem Bankkonto. Wichtig ist der richtige Betrag gemäß der gewünschten Los-Anzahl der Lose. Sie erhalten die Los-Nr. dann per E-Mail mitgeteilt.
4. Jeder Teilnehmer kann sich mehrfach für einen Loskauf per Banküberweisung registrieren lassen.
5. Geldeingänge unter 99,- € sowie Überhänge aus dem Lospreis werden nicht zurückerstattet. Dies gilt auch für nicht korrekt ausgeführte Zahlungen, z. B. wenn nicht alle erforderlichen Daten vorliegen.  Diese Beträge werden ggf. auf einem Sonderkonto der Treu­händerin gesammelt.

VI. Anzahl der Lose
1. Insgesamt werden 26.499 Lose vergeben. Jeder darf auch mehrere Lose erwerben.

VII. Vergabe der Losnummern
1. Die Vergabe der Losnummern erfolgt durch Zufallsprinzip, dies ist eine Zahl von 00001 bis 26.499. Somit ergibt sich für jeden Loskauf entsprechend der Anzahl der bestellten Lose eine fünfstellige Losnummer. Die Zahlungseingänge werden von der Treuhän­derin kontrolliert und in eine Liste mit den Los - Nr. eingetragen.

VIII. Lospreis
1. Der Preis für ein Los beträgt 99,-- Euro (in Worten: neunundneunzig Euro)

IX. Zeitpunkt der Verlosung
1. Die Ziehung des Gewinnerloses wird  auf die Zeit um den 31.12.2010 verschoben (genaue Bekanntgabe auf der Homepage) und findet öffentlich statt. Der Ort der Verlosung wird noch bekannt gegeben. Sollten die 26.499 Lose schon zu einem früheren Zeitpunkt verkauft sein, findet die Ziehung natürlich früher statt. Das neue Datum der Verlosung wird dann 14 Tage vorher auf der Homepage bekannt gegeben.  

X. Rückabwicklung
Sind bis um den 31.12.2010 nicht mindestens 25.000 Lose verkauft, so wird die Verlosung abgebrochen. Der Verloser kann vorzeitig die Verlosung abbrechen, wenn zweifelsfrei feststeht, dass der Verkauf weiterer Lose nicht zum Ziel führt. Diese Entscheidung muss mit der Treuhänderin gemeinsam gefällt werden. Dann wird der "Topf"  also die Losgelder ausgespielt und zwar mit einer Quote von 85 +10 +5% abzgl. aller angefallener Kosten und Gebühren. Ansonsten gilt alle Loskäufe, alte und neue, werden mit einem Abzug von 17 € /Los erstattet. Die Überweisung erfolgt auf das Konto, welches der Loskäufer auf "erste" Anforderung mitteilt. Danach verfällt der Auszahlungsanspruch.

XI. Ziehung der Losnummern
1. Die Ziehung der 5-stelligen Losnummer erfolgt in der Form, dass in vier gleich große, durchsichtige Gefäße Zahlen gegeben wer­den. In das erste Gefäß die Zahlen 00-26 gegeben und in die weiteren Gefäße, jeweils die Zahlen 0-9.  Aus dem Gefäß mit den Zahlen 00 - 26 wird die 10.000er- und 1000er Stelle gezogen, dann im 2. Durchgang die 100er Stelle, nachdem die Zahlen 5-9 entfernt wur­den, im 3. Durchgang, die 10er Stelle und im letzten Durchgang die Einerstelle. Sollten die ersten drei Ziehungen jeweils die Zahlen 00 bzw. 0 ergeben, so ist vor der letzten Ziehung die Ziffer 0 aus dem vierten Gefäß zu nehmen. Sollte es bis zur Ziehung eine bessere Methode geben, wird diese gewählt.

XII. Benachrichtigung der/s Gewinner/in/s
1. Nach erfolgter Ziehung wird aus der Liste der Losnummern die/der Gewinner/in ermittelt.
2. Der Gewinner wird "NUR" mit der Losnummer veröffentlicht. Stimmt der Teilnehmer zu, dass im Falle des Gewinns, seine per­sönlichen Daten veröffentlicht werden dürfen, würden wir dies der Presse weitergeben.
3. Der Gewinner/ die Gewinnerin wird vom Notar anhand der angegebenen E-Mailadresse verständigt.
4. Der Gewinner/ die Gewinnerin bzw. der jeweilige Rechtsnachfolger (z.B. die Nennung eines Dritten) muss innerhalb einer Frist von 20 Tagen, ab dem Tag nach    der Verlosung, den Gewinn antreten. Sollte der Benachrichtigungsvorgang durch den Notar erfolglos sein und sich der Gewinner/die Gewinnerin innerhalb der
vorgenannten Frist beim Notar nicht melden, so findet eine neuerliche nichtöffentliche Ziehung statt.

XIII. Übergabe des Verlosungsobjektes bzw. Auszahlung des Bargeldes in Höhe von 1 Million Euro
1. Innerhalb von 30 - 45 Werktagen nach Kontaktaufnahme des Gewinners/der Gewinnerin mit dem Notar wird von diesem eine grundbuchsfähige Urkunde gefertigt, auf Grund welcher der Gewinner/die Gewinnerin das Eigentum erlangt bzw.   wird dem Gewinner der Barbetrag ausgezahlt, wenn er die Immobilie nicht übernehmen möchte.
2. Der Gewinner hat die Möglichkeit, vor Antreten des Gewinnes das Haus zu besichtigen.
3. Die Übergabe des Verlosungsobjektes erfolgt ohne Gewährleistung für einen bestimmten Zustand, eine bestimmte Ertragsfähig­keit, ein bestimmtes Ausmaß, Lage oder Beschaffenheit. Als Zeitpunkt für die Übergabe in den Besitz des Gewinners/der Gewinnerin samt Last, Gefahr und Zufall wird der Tag der beglaubigten
Ausfertigung der Erwerbsurkunde festgelegt. Die jetzigen Eigentümer verpflichten sich, diese Urkunde ohne Verzug zu unterzeichnen.
4. Wenn der Gewinner die Immobilie nicht haben möchte, erhält er anstelle dessen einen Betrag von 1 Million Euro in Bar, von der Treuhänderin ausgehändigt. Damit ist sein Gewinnanspruch abgegolten.  *siehe weitere Erläuterungen unten!

XIV. Kosten und Gebühren
1. Sämtliche Gebühren, Kosten oder sonstige Abgaben (Steuern) im Zusammenhang mit der Verlosung und dem Eigentumserwerb werden von den jetzigen Eigentümern
    getragen.

XV. Datenschutz
1. Die Registrierungseingabe und der Zahlungsvorgang erfolgen unter Verwendung der entsprechenden technischen Möglichkeiten über sichere Datenleitungen. Alle Daten der Teilnehmer sind entsprechend den Datenschutzbestimmungen abgesichert und werden nach dem Eigentumswechsel aus den elektronischen Systemen gelöscht.

XVI. Sonstiges
1.   Besichtigungstermine für das Objekt werden auf der Homepage bekannt gegeben; außerhalb dieser Termine ist eine Besichtigung nicht möglich.
2.  Auf Grund der Hausverlosungs-Verlängerung werden wir für 2010 ab sofort Reservierungen für die App.-Vermietung annehmen. Diese Vereinbarungen enden dann spätestens zum 31. Oktober 2010. Der Gewinner übernimmt mit seinem Gewinn, diese Vermietungsvereinbarungen. Einnahmen und Ausgaben gehen am Tag der
Übernahme auf diesen über.
3. Wer vorzeitig* die Auszahlung seiner Loseinzahlung kündigt, egal aus welchem Grunde, wir mit 20 € /Los  belastet.  * diese Sonderklausel gilt nur für die Loskäufer, die größere Los-Mengen ordern (ab 50 Lose aufwärts) und mit uns diese Sonderregelung expleziet vereinbaren. Dieser Abzug gilt auch für Aktionslose.



** Die Tatsache, das es viele Interessenten gibt, die gerne mitspielen möchten, sich aber nicht sicher sind, ob sie auch die Finca wirklich übernehmen möchten, führte zu der Idee, einen Barpreis auszuspielen anstelle der Immobilie.  Bevor nun die Frage auf kommt, wieso der Barpreis nur die Hälfte des Immobilienwertes ist, möchten wir dies erklären:
   Die Immobilienkrise besteht ja nun bekanntlich immer noch und deshalb müssen wir auf Sicherheit gehen. Der Immobilien­wert beträgt laut TINSA 1.928 Mio. Wenn wir nun die Finca für 1 Millionen anbieten (inkl. 60.000 € Maklergebühr, die der Verkäufer tragen muss) – könnten wir die Finca schnell veräußern. Wir sind nicht daran interessiert,die Finca nach der Verlosung noch Monate lang unser eigen zu nennen. Wir betreiben die Verlosung ja, um uns von der Finca zu trennen! Mit einem Verkaufspreis von 1 Millionen Euro, müsste die Trennung schnellsten möglich werden. Ansonsten würden wir einen weiteren erheblichen Verlust erleiden.
Um irgendwelchen Vermutungen und Gerüchten zu vor zu kommen:
   wenn wir mit angenommenen 25.000 Losen =ca. 2,5 Mio. Euro zur Ziehung schreiten, müssen wir also aus diesem Betrag die 1 Mio. entnehmen. Verbleichen 1,5 Mio. abzüglich der Verlosungskosten mit ca. 650.000 €  verbleiben 900.000 Euro. Nun verkaufen wir die Finca wie gesagt für 1 Mio. - erhalten Netto 940.000 € Netto und haben  so auf Umwegen den gleichen Be­trag, als wenn wir nach der Ziehung die Finca direkt übergeben hätten. Natürlich können Sie auch die Finca übernehmen und veräußern diese dann selbst mit ein wenig Zeit vermutlich zum Preis von 1,6 Mio. und auch mehr. Bis die Krise vorbei ist und wieder ein realer Wert von 1,9-2,3 Mio.  erzielt werden kann, dauert es noch ein wenig, vielleicht noch Jahre. Aber bedenken Sie, dass auch  Spekulationssteuer u. ä. auf Sie zu kommen und selbst dann nur 60-70% übrig bleiben. Uns wäre es lieber, wenn Sie die Finca gewinnen, sich freuen und sie vielleicht in unserem Sinne fortleben lassen und nicht direkt wieder veräußern !!
* diese Sonderklausel gilt nur für die Loskäufer, die größere Los-Mengen ordern (ab 50 Lose aufwärts) und mit uns diese Sonderregelung expleziet vereinbaren. Dieser Abzug gilt auch für Aktionslose.,


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