HausVerlosung Mallorca


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Newsticker:  Kitzbühel, den
10.03.2010

Die geplante Ziehung für die Hausverlosung Can Negre ist am 31.Mai 2010. Hoffen wir alle unser Ziel zu erreichen!

Die HausVerlosung Mallorca wünscht ein schönes Wochenenede
Familie Heiner Fabry
Ihre Fincaverlosung


















 
 TEILNAHMEBEDINGUNGEN (AGB´s)  

I. Gegenstand der Verlosung
1. Verlost wird die Liegenschaft Finca Can Negre, Finca Nr.: 12432 de Manacor, IDUFIR: 07023000123626  Tomo: 4210, Libro 891,  Folio 115,  in  07509 Son Macia/Manacor, Cami de sa Mola s/n, Spanien.
2. Die Liegenschaft wird belastungsfrei übergeben.

II. Treuhänderin & Notare
1.  Die Veranstaltung wird von England aus gestartet. Die Überwachung und treuhänderische Abwicklung wird von der Treuhänderin Frau Dr. Anke Reisch, Rechtsanwältin, Franz-Reisch-Str. 4 ,  A-6370 Kitzbühel , vorgenommen. Ein österreichischer Notar überwacht die Abwicklung. Die Durchführung und Abwicklung der Eigentumsumschreibung erfolgt direkt in Spanien gemäß dem Verlosungsergebnis durch den Notar. Der Notar spricht auch deutsch und englisch.
2. Der Erlös aus dem Losverkauf wird auf einem Treuhandkonto, lautend auf „Finca Can Negre“, verwahrt.
3. Von diesem Konto wird an den Eigentümer jener Betrag ausbezahlt, der nach Begleichung sämtlicher Gebühren, Kosten sowie Herstellung der Grundbuchordnung gemäß dem Verlosungsergebnis verbleibt.

III. Teilnahmebedingungen
1. Teilnahme berechtigt sind juristische und natürliche Personen; natürliche Personen müssen zum Zeitpunkt der Verlosung volljährig sein und im eigenen Interesse handeln.
2. Die Teilnahme ist nur über die von den Eigentümern im Internet eingerichtete Webseite möglich. Der Teilnehmer muss beim Kauf der Lose verbindlich seine persönlichen Daten wie Vor- und Zuname, Land und E-Mail- Adresse  bekanntgeben. Auch die Anzahl der gewünschten Lose müssen angegeben werden.
3. Für die Richtigkeit der persönlichen Daten sowie der Bank- und Kreditkartendaten haftet der Teilnehmer.
4. Es wird bei jedem Loskauf eine Losnummer vergeben. Mit Hilfe dieser Losnummer kann für den Fall der erfolgten Verlosung der Notar die Gewinnerin/den Gewinner ermitteln.

IV. Bezahlung per Kreditkarte
1. Das/die Los(e) sind nach abgeschlossenem Zahlungsvorgang und Erhalt der Bestätigung gültig. Die Losnummer/n werden direkt nach abgeschlossenem Zahlungseingang per E-Mail zu gesendet.

V. Bezahlung per Banküberweisung
1. Überweisungen sind nur möglich, nach Ihrer Registrierung innerhalb der Webseite. Sie erhalten dann die „Bankdaten“ sofort per eMail mitgeteilt. Die gewünschte Anzahl der Lose werden dann 14 Tage lang für Sie reserviert.
2. Bei der Banküberweisung ist im „Verwendungszweck“ unbedingt der Name des zu Registrierenden/ Begünstigten und die Tel.-Nr. anzugeben.
3. Das Los wird wirksam, mit Gutschrift auf dem oben genannten Treuhandkonto. Wichtig ist der richtige Betrag gemäß der gewünschten Los-Anzahl der Lose. Sie erhalten die Los- Nr. dann per E-Mail mitgeteilt.
4. Jeder Teilnehmer kann sich mehrfach für einen Loskauf per Banküberweisung registrieren lassen.
5. Geldeingänge unter 99,- € sowie Überhänge aus dem Lospreis werden nicht zurückerstattet. Dies gilt auch für nicht korrekt ausgeführte Zahlungen, z. B. wenn nicht alle erforderlichen Daten vorliegen. Diese Beträge werden auf einem Sonderkonto verwaltet und nach vollendeter Verlosung bedürftigen Familien oder aber einer entsprechenden Organisation zu geführt.

VI. Anzahl der Lose
1. Insgesamt werden 26.499 Lose vergeben. Jeder darf auch mehrere Lose erwerben.

VII. Vergabe der Losnummern
1. Die Vergabe der Losnummern erfolgt durch Zufallsprinzip, dies ist eine Zahl von 00001 bis 26.499. Somit ergibt sich für jeden Loskauf entsprechend der Anzahl der bestellten Lose eine fünfstellige Losnummer. Die Zahlungseingänge werden von der Treuhänderin kontrolliert und in eine Liste mit den Los- Nr. eingetragen.

VIII. Lospreis
1. Der Preis für ein Los beträgt 99,-- Euro (in Worten: neunundneunzig Euro)

IX. Zeitpunkt der Verlosung - die Ziehung wird wie vorgesehen auf Mai 2010 terminiert !
1. Die Ziehung des Gewinnerloses wurde auf den 28.02.2010 verschoben und findet dann öffentlich statt. Der Ort der Verlosung wird noch bekannt gegeben. Sollten die 26.499 Lose schon zu einem früheren Zeitpunkt verkauft sein, findet die Ziehung früher statt. Das neue Datum der Verlosung wird dann 14 Tage vorher auf der Homepage bekannt gegeben. Wir behalten uns die Möglichkeit vor, die Ziehung auch später durchzuführen, wenn dies dem erfolgreichen Verlosungsausgang förderlich ist. „Die Ziehung findet am 28.02.2010 statt, mit der Möglichkeit diesen Termin zu verlängern, bis alle Lose verkauft sind, allerdings nicht länger als bis zum 31. Mai 2010“. Sollte zu diesem Termin nicht die Mindestzahl an Losen verkauft sein, werden wir eine Rückabwicklung vornehmen“! Oder aber wir ziehen erst dann, wenn die Mindestloszahl von 25.000 Losen verkauft wurde. Dies werden wir aber erst Mitte Mai 2010 entscheiden können, wenn wir abschätzen können, ob die bis dahin platzierten Lose, so einen Schritt sinnvoll machen!

geändert und ergänzt am 12.02.2010 (FVM)

X. Rückabwicklung
Sind bis zum 28.02.2010 nicht alle 25.499 Lose verkauft, so wird die Verlosung verlängert bis maximal 31.Mai  2010. Sollte dann nicht die Mindestloszahl verkauft sein, werden alle Loskäufe zu 83% sodann erstattet. Die Überweisung erfolgt auf das Konto, von dem aus das Geld auf das Treuhandkonto gekommen ist.

XI. Ziehung der Losnummern
1. Die Ziehung der 5-stelligen Losnummer erfolgt in der Form, dass in vier gleich große, durchsichtige Gefäße Zahlen gegeben werden. In das erste Gefäß die Zahlen 00-26 gegeben und in die weiteren Gefäße, jeweils die Zahlen 0-9. Aus dem Gefäß mit den Zahlen 00 - 26 wird die 10.000er- und 1000er Stelle gezogen, dann im 2. Durchgang die 100er Stelle, im 3. Durchgang, die 10er Stelle und im letzten Durchgang die Einerstelle. Sollten die ersten drei Ziehungen jeweils die Zahlen 00 bzw. 0 ergeben, so ist vor der letzten Ziehung die Ziffer 0 aus dem vierten Gefäß zu nehmen.

XII. Benachrichtigung der/s Gewinner/in/s
1. Nach erfolgter Ziehung wird aus der Liste der Losnummern die/der Gewinner/in ermittelt.
2. Der Gewinner wird "NUR" mit der Losnummer veröffentlicht. Stimmt der Teilnehmer zu, dass im Falle des Gewinns, seine persönlichen Daten veröffentlicht werden dürfen, würden wir dies der Presse weitergeben.
3. Der Gewinner/ die Gewinnerin wird vom Notar anhand der angegebenen E-Mailadresse verständigt.
4. Der Gewinner/ die Gewinnerin bzw. der jeweilige Rechtsnachfolger muss innerhalb einer Frist von 20 Tagen, ab dem Tag nach der Verlosung, den Gewinn antreten. Sollte der Benachrichtigungsvorgang durch den Notar erfolglos sein und sich der Gewinner/die Gewinnerin innerhalb der vorgenannten Frist beim Notar nicht melden, so findet eine neuerliche Ziehung binnen drei Werktagen statt.

XIII. Übergabe des Verlosungsobjektes
1. Innerhalb von 14 Werktagen nach Kontaktaufnahme des Gewinners/der Gewinnerin mit dem Notar wird von diesem eine grundbuchsfähige Urkunde gefertigt, auf Grund welcher der Gewinner/die Gewinnerin das Eigentum erlangt.
2. Der Gewinner hat die Möglichkeit, vor Antreten des Gewinnes das Haus zu besichtigen.
3. Die Übergabe des Verlosungsobjektes erfolgt ohne Gewährleistung für einen bestimmten Zustand, eine bestimmte Ertragsfähigkeit, ein bestimmtes Ausmaß, Lage oder Beschaffenheit. Als Zeitpunkt für die Übergabe in den Besitz des Gewinners/der Gewinnerin samt Last, Gefahr und Zufall wird der Tag der beglaubigten Ausfertigung der Erwerbsurkunde festgelegt. Die jetzigen Eigentümer verpflichten sich, diese Urkunde ohne Verzug zu unterzeichnen.
***Die Rechtssprache ist nicht für jedermann ganz verständlich. Wir führen daher zur Erläuterung an:
„Last, Gefahr und Zufall trägt ab Übergabe der Käufer“:
Mit „Last“ sind alle Aufwendungen auf die Liegenschaft beschrieben, also etwa Betriebskosten, Grundsteuer, Erhaltung.
„Gefahr“ bedeutet die Haftung etwa für Beschädigungen.
„Zufall“ umschreibt die Entwehrung, also eine Verschlechterung, Verlust oder Beschädigung. Das kann sein durch eine Naturkatastrophe, Einbruch, Rohrbruch etc. Ab Übergabe fällt das in die Sphäre des Käufers. Er kann dann nicht mehr den bisherigen Eigentümer dafür haftbar machen. Bis zur Übergabe muss bei einer Verschlechterung der bisherige Eigentümer für die Wiederherstellung auf seine Kosten sorgen. Der Käufer hat bis dahin den Anspruch, dass er die Liegenschaft mit dem Wert erhält, wie er der Verlosung zu Grunde gelegt wird.

XIV. Kosten und Gebühren
1. Sämtliche Gebühren, Kosten oder sonstige Abgaben im Zusammenhang mit der Verlosung und dem Eigentumserwerb werden von den jetzigen Eigentümern getragen.

XV. Datenschutz
1. Die Registrierungseingabe und der Zahlungsvorgang erfolgen unter Verwendung der entsprechenden technischen Möglichkeiten über sichere Datenleitungen. Alle Daten der Teilnehmer sind entsprechend der intern. Datenschutzbestimmungen abgesichert und werden nach dem Eigentumswechsel aus den elektronischen Systemen gelöscht.

XVI. Sonstiges
1. Besichtigungstermine für das Objekt werden auf der Homepage bekannt gegeben; außerhalb dieser Termine ist eine Besichtigung nicht möglich.
2. Auf Grund der Hausverlosungs-Verlängerung werden wir für 2010 ab sofort Reservierungen für die App.-Vermietung annehmen. Diese Vereinbarungen enden dann spätestens zum 31. Oktober 2010. Der Gewinner übernimmt mit seinem Gewinn, diese Vermietungsvereinbarungen. Einnahmen und Ausgaben gehen am Tag der Übernahme auf diesen über.


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