HausVerlosung Mallorca


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Newsticker:  Kitzbühel, den
10.03.2010

Die geplante Ziehung für die Hausverlosung Can Negre ist am 31.Mai 2010. Hoffen wir alle unser Ziel zu erreichen!

Die HausVerlosung Mallorca wünscht ein schönes Wochenenede
Familie Heiner Fabry
Ihre Fincaverlosung


















Finanzrecht & Justiz

Darf man in Österreich legal verlosen?

Viel Verwirrung und auch falsche Darstellungen kursieren durch die Medien. Es geht doch nur um die eine entscheidende Frage: ist diese Verlosung „LEGAL“!??
Ja, da der Eigentümer in Österreich seinen Hauptwohnsitz hat, gilt österreichisches Recht. Und in Österreich dürfen Lotterien von Privatpersonen ausgeführt werden, wenn bestimmte Auflagen erfüllt werden.

Lesen Sie hierzu bitte die Stellungnahme des Oberstaatsanwalts Herrn Dr. Georg Spitzer =  Blatt 1 - Blatt 2Blatt 3

Entscheidend ist hier die Einmaligkeit und der Verlosende darf sich nicht bereichern, heißt er darf nicht mehr als den Gutachterwert des Objektes erzielen! Dies hat am 25.03.2009  auch noch einmal das Finanz- und Justizministerium bestätigt. Siehe hierzu auch die Bestätigung, die unsere Treuhänderin am 21.04.2009 seitens des Bundesministeriums für Finanzen  aus Wien erhalten hat.
Es haben sich viele mit dieser Materie auseinandergesetzt und es wurden viele, viele Kommentare, die nicht immer fachlich fundiert und richtig sind, veröffentlicht. All dies hat dazu beigetragen, dass Interessierte und Loskäufer verunsichert wurden. Aber jeder kann im Internet die österreichischen Bestimmungen nachlesen unter
http://www.bmj.gv.at/service/content.php?nav=66&id=494.

WAS MUSS DER GEWINNER BEZAHLEN?
Auch diese wichtige und immer wiederkehrende Frage nach den Kosten, die durch den Gewinn dieser Finca entstehen können, ist ebenso falsch und verwirrend diskutiert worden.
Betrachten wir mal alle Steuern:

1.  Lotteriesteuer gem. §  33 TP 17 Abs. 1 Z 7 lit a GebG (für Österreich)
Die Gebühr beträgt 12% vom Gesamtwert aller Lose, die aufgelegt werden und sind vom   Verlosenden zu bezahlen.

2. Gewinnsteuer in Spanien
18% Gewinnsteuer ist auf den „reinen Zugewinn“ bei der Veräußerung einer Immobilie in Spanien zu bezahlen. Diese Steuer zahlt der Verkäufer/ Verlosende und NICHT  der Gewinner.
 
3. Spanische Grunderwerbsteuer 
7% des Übertragungswertes (Gutachterwert)
Auch wenn die Verlosung in Österreich stattfindet, gilt für die Übertragung der Immobilie an den Gewinner die 7%tige  span. Grunderwerbsteuerpflicht, gerechnet vom Verkehrswert der Immobilie. Diese Steuer und auch die Notar- und Anwaltskosten werden vom Verlosenden beglichen.

 
Spielgewinne =   Hausverlosungen; der Weg zum Glück
Spielgewinne sind in Österreich und Deutschland und auch in vielen anderen Ländern einkommensteuerfrei. Aber dies ist allgemein bekannt. Wenn Sie aber aus einem Gewinn Erträge erzielen (Zinsen, Mieten etc.),  dann sind diese natürlich zu deklarieren und auch steuerpflichtig! Aber auch dies ist jedem bekannt.

Zur Legalität   und

zur Frage dürfen Deutsche unsere Lose kaufen

Hausverlosung aus Sicht der deutschen Justi
Gewinnspiele sind nun auch in Deutschland nicht mehr illegal
 



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