Antworten auf Ihre Fragen:
Besichtigungen:
Aus gegebenem Anlass möchten wir nochmals an dieser Stelle betonen, dass wir keine Einzelbesichtigungen unserer Finca durchführen! Wir machen regelmäßig Sammelbesichtigungen, die früh genug bekannt gegeben werden.
Hier geht es um ein Glückspiel und nicht um einen Immobilienverkauf. In den letzten Tagen sind wieder unzählige Mailanfragen gekommen, ob man mal eben die Finca besichtigen darf. Bitte haben Sie Verständnis hierfür, das dies nicht geht. Wir möchten an dieser Stelle darauf hinweisen, das jedes widerrechtliche Betreten unseres Grundstücks zur Anzeige gebracht wird und zwar ohne wenn und aber! Wer über unsere Mauern oder Tore klettert begeht eine Straftat ! Bitte seien Sie vernünftig!
Immer wieder taucht die Frage auf, ob wir eine Limited sind!
Uns gehört die: WHERE DREAMS COME TRUE LIMITED und Sie ist Inhaber von einigen unserer Domains.
Es wurde öfters nachgefragt, wie sich die Mieteinnahmen zusammen setzen bzw. was man denn überhaupt erwirtschaften kann. Nun diese Frage ist recht einfach zu beantworten. Man kann die 5 App. und das Gästehaus der Langzeitvermietung zu ordnen und erwirtschaftet mtl.ca. 4.750 € plus Nebenkosten, unter Ausschluss der Eignerwohnung.
Sie können aber auch diese 6 Einheiten einem Vermietungsprofi (Immomar z.B.) übergeben und erzielen dann sicherlich etwas mehr. Bei temporaler Vermietung wird nach dem span. Mietgesetz „§ L.A.U. 29 / 24.Nov.1994 CONTRATO DE ARRENDAMIENTO POR TEMPORADA “ dann jeweils ein Mietvertrag geschlossen, aber dies wickelt alles das Vermietungsbüro für Sie ab! Wie viele Tage man im Jahr nun vermieten möchte, ist jedem selbst überlassen! Siehe hierzu www.oase-mallorca.net
Auch die steuerlichen Angelegenheiten werden von der "Gestoria" erledigt, die in der Regel deutschsprachige Mitarbeiter haben. Oder aber Sie verpachten die Finca im Ganzen, sowie wir es zeitweise gemacht haben und erzielen dann bis zu 70.000 € Netto. Allerdings haben Sie dann keinen eigenen Wohnanspruch mehr in der Eignerwohnung, die ja dann vom Pächter bewohnt wird! Halten wir fest, das ca. 50 - 60.000 € Netto (vor Steuer) zu erzielen sind.
Darf man die Finca auch sofort weiter verkaufen?
Natürlich können Sie die Finca sofort weiter verkaufen. Dann verlangt aber das spanische Finanzamt eine Spekulationssteuer.
Handelt es sich um eine geprüfte und legale Verlosung?
Ja, z. B. hat die Losfreude diese Verlosung geprüft und für "empfehlenswert" befunden.
Wie nutzt der Eigentümer die Finca im Moment?
Der Eigentümer hat das Objekt zurzeit verpachtet. Die Eignerwohnung im Haupthaus (Erdgeschoß) wurde ausgeklammert zur Selbstnutzung.
Muss das Pachtverhältniss übernommen werden?
Nein das Pachtverhältniss endet zum 30.11.2009.
Wie hoch ist die Einkommensteuer auf Mallorca?
18% beträgt die Eink.-Steuer, man hat aber einen recht hohen Freibetrag. Steuererklärungen werden auf Mallorca durch den "GESTOR" gemacht. Dies ist ein Steuerbüro, welches man im kleinsten Dorf auf der Insel findet. Dieser Gestor wickelt die Erklärungen ab. Das Honorar liegt bei ca. 500 €.
Änderungen auf der Homepage vorgenommen ?
Ja, wir nehmen noch kleinere "optische" Korrekturen vor. Vor allen Dingen, wenn teilweise doppelte Erklärungen in verschiedenen Kategorien vorhanden sind. ABER wir werden nichts an den Bedingungen oder Regeln ändern, wenn es nicht sein muss und wenn werden alle Interessenten sofort informiert.
"Wie viele Lose sind schon verkauft?"
Diese Frage bekommen wir jeden Tag gestellt und das unzählige Male. Es ist die schöne und ewige Diskussion darüber, ob das Glas halb leer oder halb voll ist.
Der eine hört oder liest in der spanischen Presse vom Ende Juli, dass mehr als 1.000 Lose verkauft sein sollen. Prompt schreibt uns ein Herr: "Wie? Es sind erst 1.000 Lose weg? Wie wollen Sie das bis Dezember schaffen?" Eine Stunde später schreibt uns eine Dame: Super, dass Sie schon mehr als 1.000 Lose in weniger als 3 Wochen verkauft haben!"
Sobald wir 18.000 Lose verkauft haben, werden wir einen Zähler einbauen.
Bleibt die Eigentümerwohnung im Erdgeschoss eingerichtet ?
Nein - diese Hausverlosung beinhaltet nicht diese Möbelierung. Die Möbel der App. dagegen ja, bis auf enige Erinnerungsstücke.
Warum wir nicht einfach verlängern schreiben viele von Ihnen.
Diese Option haben wir natürlich! Wir möchten aber heute noch keinen Gebrauch davon machen. Eine Verlängerung wird natürlich in jedem Fall vorgezogen. Wir könnten auch hingehen und die Bedingungen so festlegen, dass die Verlosung so lange läuft, bis das letzte Los verkauft ist, wie es andere Verloser auch machen.
Was geschieht mit den vielen Amphoren und der Außendeko fragen Einige.
Alle Amphoren und Außendekos gehören nicht zur Immobilie ! Die über 50 Amphoren gehören zu unserer Sammlung und haben einen sehr hohen Wert. Das Gleiche gilt für die vielen Außendekos. Auch Maschinen und Werkzeuge gehören nicht zur Immobilie.
Verlost wird die Immobilie und um den Wert auf 2 Millionen aufzurunden, haben wir ja schon von Anfang an entschieden, die überwiegende Einrichtung der App. mit zu verlosen.
FAQ - FRAGEN UND ANTWORTEN
Wie werden die Losnummern vergeben?
Durch das Zufallsprinzip.
Wo findet die Verlosung statt?
Die Verlosung wird in Kitzbühel/ Österreich unter Aufsicht eines Notars stattfinden. Der genaue Veranstaltungsort wird noch auf der Homepage und per e-Mail mitgeteilt.
Wann findet die Verlosung statt?
„Weitere Informationen finden Sie in der AGB / Teilnahmebedingungen.“
Ab wann ist mein Los gültig?
Bei Zahlung mit einer Kreditkarte erhalten Sie nach dem Zahlungsvorgang eine e-Mail mit ihrer Losnummer. Mit Zahlungsgutschrift haben Sie einen Anspruch auf Zuteilung einer Losnummer und somit an der Teilnahme der Ziehung mit dieser Losnummer. Sollte Ihnen aus einem unwahrscheinlichem Grund Ihre Losnummer nicht innerhalb von 14 Tagen mitgeteilt werden, bitten wir Sie dies unbedingt zu reklamieren (reklamation-los@gmx.net).
Bei Zahlung mittels einer Banküberweisung:
nach Gutschrift Ihrer Zahlung auf das Treuhandkonto erhalten Sie die Losnummer/n per eMail mitgeteilt.
Was passiert wenn nicht genügend Lose verkauft werden?
„Weitere Informationen finden Sie in der AGB / Teilnahmebedingungen.“
Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit zu gewinnen?
1: 26.499. Beim Lotto liegt die Chance bei ca. 1: 8 Millionen. Durch die begrenzte Anzahl von nur 26.499 Losen, sind Ihre Gewinnchancen auf eine Traumfinca und auf eine neue Existenz doch eigentlich ausgezeichnet hoch.
Entstehen weitere Kosten für den Losgewinner?
Alle Gebühren, Abgaben und Steuern werden vom Verloser bezahlt. Auch die öffentlichen Abgaben wie Gemeinde- und Versicherungsgebühren sind bis Okt. 2010 ausgeglichen. Der/ die glückliche Gewinner/in, kann nach notarieller Beurkundung sowie nach Eintragung ins Grundbuch von Manacor sofort über diese Immobilie verfügen und erhält alle Schlüssel. Es entstehen keine weiteren Kosten oder Gebühren bis Okt. 2010 betreffend der Immobilie. Ab Eigentumswechsel zahlt der neue Fincabesitzer natürlich alle verbrauchsabhängigen Kosten selbst.
Kann man auch die Lose direkt kaufen?
Nein, das ist leider nicht zu organisieren. Nur über das Internet ist der Erwerb von Losen möglich.
Wer kann teilnehmen?
Teilnehmen können nur Volljährige, also ab dem 18.Lebensjahr oder nach der Volljährigkeitsregelung des jeweiligen Landes!! Ausgeschlossen sind Familienangehörige der Eigentümer und alle Beteiligten an der Verlosung (Notar, Anwalt, Administration).
Kann man das Verlosungsobjekt besichtigen?
Ja, Sie können zu den Terminen, die wir veröffentlichen werden, besichtigen.
Sie haben die Möglichkeit, einen kurzen Trip zu machen und können sich einige Tage einmieten und alles in Ruhe ansehen. Sollten Sie hieran Interesse haben, melden Sie sich bitte bei uns.
Warum wird diese Immobilie verlost?
Wir möchten den Verkauf selbst abwickeln und nicht über einen Makler. Da wir aber nicht mehr auf Mallorca leben, haben wir organisatorische Schwierigkeiten und sind so auf die Idee zu verlosen gekommen, was wir auch von unserem neuen Wonsitz aus machen können.
Was ist, wenn das Haus bis zur Verlosung einen Schaden erleidet?
Das Objekt ist versichert bis Okt. 2010.
Ist die Verlosung legal?
Im vorliegenden Verlosungsfall handelt es sich um eine private, einmalige Verlosung des Eigentümers. Der Eigentümer verfolgt nicht das Ziel einer Tätigkeit oder nachhaltigen Einnahme. Es ist ein einmaliger Verlosungsvorgang. Diese Verlosung verstößt daher nicht gegen das österreichische Glücksspielgesetzt und dasselbige Monopol.
Vorzeitiger Rücktritt durch den Loskäufer !
Wenn der Loskäufer vorzeitig sein Losgeld zurück verlangt, dann wird die Beareitunsggebühr bis zu 17 € fällig! Ansonsten ist alles über die AGB geregelt.
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